Unwissenheit schützt oft doch vor Strafe

Also zumindest oft genug um diesen meistens in entsprechenden Diskussionen auftauchenden Anachronismus endlich mal zu entsorgen. Nicht nur mir ist diese Tatsache spätestens seit der Lektüre des Lexikons der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker bekannt, allerdings sind mir seine dazu aufgeführten Beispiele schon längst wieder entfallen (mal wieder rauskramen!). Ein aktuelles und interessantes Beispiel kommt aus einer Ecke, die Vielen einen kalten Schauer über den Rücken jagt: Filesharing-Abmahnungen. Das OLG in Düsseldorf gesteht einer Abgemahnten dieses Nichtwissen zu und ermöglicht ihr so Prozesskostenbeihilfe. Die abmahnende Kanzlei hat wohl etwas leichtfertig gehandelt und der Abgemahnten den konkreten Anlass vorenthalten, was vom OLG gerügt wurde.

Die sachliche Einordnung in das Arsenal der Mittel solch einer Diskussion nennt sich dann Bestreiten durch Nichtwissen und ist in der Zivilprozessordnung zu finden.

Nennt man Feedback

Durch die Diskussion von SOPA/PIPA im Repräsentantenhaus, kriegt das Thema offensichtlich viel mehr Presse und ist deutlich in das Blickfeld vieler Amerikaner gerückt. Darum kriegen jetzt Unterstützer der Initiativen den entsprechenden Gegenwind, so zum Beispiel godaddy, die gerade dabei zusehen können, wie sich der entsprechende Frust ihrer Kunden in Boykott wandelt. Wie man auf dailychanges.com beobachten kann, ist die Gesamtzahl der Domains rückläufig, weil mehr registrierte Namen an andere Registrare übertragen oder gleich komplett gelöscht werden als Neue hinzukommen. In relativen Zahlen ist das zwar eine Mücke am Hintern des Elefanten (täglicher Verlust: 0.05% [16k von 32M]), aber in Dollars ausgedrückt, dürfte das schon sichtbar werden. Und dabei ist heute Sonntag, noch dazu in den Weihnachtsferien. Wer weiß was an den nächsten Wochentagen noch passieren kann, wenn godaddy bei seiner Meinung bleibt. Es gab zwar eine offizielle Meldung in den Supportforen, dass sie das nicht länger tun, aber das wurde von einigen Leuten schon als PR-Nebel bezeichnet.

SOPA vor Abstimmung

Wie netzpolitik.org berichtet, steckt der Sondermüll SOPA gerade in der Vorbereitungsphase der Abstimmung und wird im Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses diskutiert. Vermutlich kann niemand genau sagen, wie lange sich das hinziehen wird, aber auf das Ergebnis werden nicht wenige Leute gespannt warten, unabhängig davon, wie es ausgeht. Mit einem sehr indirekten Blick auf die Situation ist es schwer zu erahnen, was da herauskommt, aber ich kann mir gut vorstellen, dass SOPA scheitert, nur um für die nicht viel weniger stumpfsinnige Idee in Form von ProtectIP die Bahn frei zu machen.

SOPA: es sieht finster aus

Die öffentliche Diskussion über ProtectIP und SOPA scheint irgendwie gerade erst in’s Rollen zu kommen, jedenfalls fühlt sich das so an, wenn man die letzten Tage verfolgt hat. Ich hab das bis jetzt nur über die EFF-Artikel und boingboing (zur Zeit etwas zäh beim Laden) mitbekommen, die unter anderem den Scan einer ganzseitigen NYT-Protestanzeige der größten Internetfirmen zeigen. Heute ist ja auch American Censorship Day. Die Seite listet ein erstaunliche Mischung an Unterstützern auf. Da gibt es auch eine klare Infografik, die zB. die Unterstützer-Situation beider Gesetze im jeweiligen Gremium (in einem der beiden sitzen u.a. auch solche Leute, als Volksvertreter) visualisiert: http://americancensorship.org/

(Bild: americancensorship.org)

Man kann nur hoffen, dass sich die Situation bei den Unterstützer noch dreht. Nicht auszumalen, was das insgesamt für das Netz, für die Amerikaner aber auch viele andere Länder bedeutet. Und ich bin gespannt, welche Formen der Protest noch annehmen wird. In der Vorstellung sind noch ganz andere Mittel möglich, als Zeitungsanzeigen oder Webseiten.

Nach PROTECT-IP auch noch SOPA

Im dritten Teil einer Serie von Artikeln zum “Stop Online Piracy Act”-Gesetzesvorschlag nennt EFF ein paar ausgewählte Gründe, warum niemand außer einigen Leuten im amerikanischen Congress und der Content-Mafia dieses Gesetz haben will. Der Vorschlag versucht nicht nur die Einführung von blacklists für DNS voran zu bringen, nein, er stellt auch noch Software-Entwicklern und Programmierern Strafen in Aussicht, wenn eine von ihnen geschriebene Software dazu dient, diese Sperren zu umgehen. Nicht einfach nur die direkte Umgehung, sondern auch jedwede Software, die von Haus aus dazu geeignet ist Zensur zu umgehen. SSH, VPN oder Proxies stehen nach Einschätzung der EFF alle auf der Liste der möglicherweise in Zukunft verbotenen Dinge. Das ist so absurd, dass man vorsichtig hoffen darf, dass der Vorschlag so nie Wirklichkeit wird. Es wird sich zeigen, wie viel Optimismus man heute (noch) haben darf. (via boing boing)

Das größte Hindernis ist der Bürger

Ist zumindest die Formulierung von Herrns Borchers bei heise, die Akzeptanz des elektronischen Personalausweises betreffend. Der Bitkom findet das, untermauert von den Ergebnissen einer eigens durchgeführten Umfrage, natürlich nicht so toll. Da bleiben die Umsätze der beteiligten Firmen natürlich hinter den Erwartungen zurück. Wenn man sich die Beteiligten an der Einführung und Verbreitung des nPA sieht, kann man sich des Eindruck nicht erwehren, dass alle dabei gewinnen, außer dem Bürger. Was soll der mit den paar Funktionen, die er auch ohne ePA haben kann, wenn auch vielleicht nicht so komfortabel (elektronisch vom heimischen Rechner). Der Komfortvorteil ist auch das einzige, was in meinen Augen für den Ausweis spricht und wohl dafür sorgt, dass es auch nPA-Besitzer gibt, die nicht nur wegen eines abgelaufenen, alten Ausweises den Neuen brauchen. Aber brauchen angesichts der Bedrohungspotentials?

Die Liste der Funktionen, die ich nicht in dieser Form haben will, weil sie nicht *mir* nutzen, ist länger. Und sie wird wohl in Zukunft noch viel länger, und erheblicher bedrohlicher. Fingerabdrucksensor auf dem Ausweis? Oder gar ein DNA-Analysator? Klingt verrückt, ist aber “gewünscht” von den Behörden. Ist klar, die Fanatiker im Innenministerium finden das alles geil. Und irgendwann kommt auch noch zur Ausweispflicht die Mitführpflicht (erscheint als gesetzliche Änderung lächerlich klein im Gegensatz).

Überreguliert oder gesetzesgeil?

Was ist das in DE, dass es zu jedem noch so banalem Ding im Leben ein Gesetz gibt? Oder das manche Dinge, die mit gesundem Menschenverstand “greifbar” sind, eine Regelung vorgesetzt bekommen, die jenseits des Verständlichen liegen? Ab 500 sind wir Rundfunk ist so ein Spruch der nsfw-Macher gewesen, für den mir die Ursache nicht sofort klar war. Beim Lesen des hyperland-blogs wurde dann aber die Quelle dieser Bemerkung wieder deutlich: der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (bäh, was für ein widerwärtiges Wortungetüm). Der schreibt eine Zulassung vor, falls die Verbreitung diese Zahl übersteigt. Zuwiderhandlung kann mit Bußgeld bis EUR 500k belegt werden. Was mir bei youtube als live-streaming-Anbieter sinnvoll erscheint, tut das bei podcasts oder videocasts (mit live-Angebot) auf keinen Fall. Und doch werden beide gleich behandelt. Und selbst das “sinnvoll erscheint” ist noch lange kein ausreichender Grund.

Ja was denn nun?

Jetzt bin ich erst recht verunsichert.  Udo Vetter hat in einem länglichen Artikel zur Novelle des JMStVs zur Gelassenheit geraten, aber schon in den Kommentaren tauchen viele [berechtigte] Zweifel auf und die gestrigen Ankündigungen bekannter Netzpersonen, dass sie ihr/e blog/Webseite schließen werden, macht die Sache nicht leichter. Fakt ist, dass eine Schließung des eigenen Webangebots etwas über die Ziellinie schießt und “klein beigeben” wohl eher nicht in Frage kommt. Und als Protest ist das doch auch wenig sinnvoll. Dann lieber frontal in die Fresse. :>

Ab 18 oder 18:00 Uhr?

Wahrscheinlich wird ab dem 1.1.2011 die Novellierung des JMStV in Kraft treten, wenn nicht noch irgendein (verbliebenes) Bundesland der Ratifizierung widerspricht. Das dürfte nach dem derzeitigen Stand aber nicht der Fall sein. Diese Novellierung wird auf längere Sicht deutliche Folgen für Webseiten oder Blogs in DE haben, da (fast) alle Angebote im Netz eine Alterskennzeichnung verwenden werden müssen. Ausgenommen davon sind hinreichend große Angebote “im allgemeinen Interesse” wie die typischen News-Seiten der großen Verlage oder Seiten wie netzpolitik.org. Für die Alterskennzeichnung ist es nicht ausreichend auf der ersten Seite einen Ab 18-Button zu platzieren. Bei t3n.de wird sehr ausführlich behandelt, was man/frau dazu wissen sollte. Hier wird zwar geraten erstmal abzuwarten, obgleich im Nebensatz gesagt wird, dass es nicht als sicher gilt. Trotzdem kommen aus diversen Ecken schon eindeutige Ansagen zur Schließung des jeweiligen Angebots und ich werde mich mit dem Gedanken zumindest auch auseinandersetzen müssen.

Warum das so schlimm ist? Mit den Worten eines in meinen Augen renommierten Netzpioniers:

Die feuchten Träume werden wahr …

Die bösen nichtkommerziellen, kritischen und schwer zu
kontrollierenden Angebote verschwinden freiwillig aus dem Netz.

Es bleibt ein neo-liberales, konsumorientieres Netz, das wie zu
seeligen BTX-Zeiten klar zwischen “Anbieter” und “Konsumenten”
trennt.

Der olle Brecht mit seiner Radiothese und die Vision von einer
mittlerfreien Kommunikation ist damit begraben.

Hurra!

/me geht sich übergeben.

Tauss verurteilt

Nun hat das Gericht also entschieden, was aber sicher noch nicht das Ende der Geschichte sein dürfte. In den Kommentaren bei Heise fällt wieder auf, wieviele Leute ohne jegliche Differenzierung an die Geschichte rangehen. Das dürfte u.a. auch der presseweiten Schmutzkampagne zu verdanken sein, die neue Rekorde im Sinne der Breite an beteiligten Organen und auch des “Tiefgangs” aufgestellt hat.

Der Fall Tauss und die Rolle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Wirklich Neues gibt es in der Angelegenheitt nicht zu berichten, auch der erste Termin vor Gericht war ja schon lange vorher bekannt gemacht worden. Aber dieses lange vorher bekannt ist Gegenstand eines Aufsatzes von Jan Mönikes (Anwalt von Herrn Tauss) und Gregor Wettberg. In der Veröffentlichung, die einen Auszug aus “Die Öffentlichkeit als Richter” (Nomos Verlagsgesellschaft 2010) darstellt, wird die Rolle der Staatsanwaltschaft Karslruhe und des Immunitätsausschusses des Bundestages erläutert, und natürlich die Rolle der Presse. Dank einer ausführlichen und zeitlich genauen Auflistung der Vorgänge rund um die mediale Aufmerksamkeit entsteht der Eindruck (wenn das nicht schon vorher der Fall war) einer gezielt durchgeführten Kampagne, die das politische Aus für einen (ehemaligen) Bundestagsabgeordneten bedeuten. Dem Fazit des Aufsatzes kann ich mich nur anschließen und ich hoffe, dass die Vorgänge rund um das Bekanntwerden der Ermittlungen noch Gegenstand einer genaueren Untersuchung werden. Letzteres wird wohl nur ein Wunsch bleiben.

Über die Anklage gegen Jörg Tauss wird das Gericht befinden. Es wird entscheiden müssen, ob er sich tatsächlich strafbar gemacht hat und ob und wie er dafür bestraft wird. Ganz sicher ist, dass er sich mit seinen “Recherchen” persöhnlich keinen Dienst erwiesen hat, mindestens weil er damit politisch angreifbar wurde. Und schon der öffentliche Verdacht bewirkt zumindest bei solch einem Vorwurf den Vollzug der öffentlichen Bestrafung. Eine strafrechtliche Kategorie darf dieses jedoch nicht sein.