Was ist das in DE, dass es zu jedem noch so banalem Ding im Leben ein Gesetz gibt? Oder das manche Dinge, die mit gesundem Menschenverstand „greifbar“ sind, eine Regelung vorgesetzt bekommen, die jenseits des Verständlichen liegen? Ab 500 sind wir Rundfunk ist so ein Spruch der nsfw-Macher gewesen, für den mir die Ursache nicht sofort klar war. Beim Lesen des hyperland-blogs wurde dann aber die Quelle dieser Bemerkung wieder deutlich: der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (bäh, was für ein widerwärtiges Wortungetüm). Der schreibt eine Zulassung vor, falls die Verbreitung diese Zahl übersteigt. Zuwiderhandlung kann mit Bußgeld bis EUR 500k belegt werden. Was mir bei youtube als live-streaming-Anbieter sinnvoll erscheint, tut das bei podcasts oder videocasts (mit live-Angebot) auf keinen Fall. Und doch werden beide gleich behandelt. Und selbst das „sinnvoll erscheint“ ist noch lange kein ausreichender Grund.