Wirklich Neues gibt es in der Angelegenheitt nicht zu berichten, auch der erste Termin vor Gericht war ja schon lange vorher bekannt gemacht worden. Aber dieses lange vorher bekannt ist Gegenstand eines Aufsatzes von Jan Mönikes (Anwalt von Herrn Tauss) und Gregor Wettberg. In der Veröffentlichung, die einen Auszug aus “Die Öffentlichkeit als Richter” (Nomos Verlagsgesellschaft 2010) darstellt, wird die Rolle der Staatsanwaltschaft Karslruhe und des Immunitätsausschusses des Bundestages erläutert, und natürlich die Rolle der Presse. Dank einer ausführlichen und zeitlich genauen Auflistung der Vorgänge rund um die mediale Aufmerksamkeit entsteht der Eindruck (wenn das nicht schon vorher der Fall war) einer gezielt durchgeführten Kampagne, die das politische Aus für einen (ehemaligen) Bundestagsabgeordneten bedeuten. Dem Fazit des Aufsatzes kann ich mich nur anschließen und ich hoffe, dass die Vorgänge rund um das Bekanntwerden der Ermittlungen noch Gegenstand einer genaueren Untersuchung werden. Letzteres wird wohl nur ein Wunsch bleiben.
Über die Anklage gegen Jörg Tauss wird das Gericht befinden. Es wird entscheiden müssen, ob er sich tatsächlich strafbar gemacht hat und ob und wie er dafür bestraft wird. Ganz sicher ist, dass er sich mit seinen “Recherchen” persöhnlich keinen Dienst erwiesen hat, mindestens weil er damit politisch angreifbar wurde. Und schon der öffentliche Verdacht bewirkt zumindest bei solch einem Vorwurf den Vollzug der öffentlichen Bestrafung. Eine strafrechtliche Kategorie darf dieses jedoch nicht sein.