Na wenigstens etwas! Auch wenn ich es eher wie Herr Prantl sehe, dass die Richter am BVerfG viel mehr Mut hätten aufbringen müssen und die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene hätten angreifen müssen, so ist doch die Ohrfeige für den Gesetzgeber deutlich zu hören gewesen. Was diesen natürlich nicht dazu bringen wird, die seit einiger Zeit schon grassierende Nachlässigkeit beim Verfassen von Gesetzen zu unterlassen. Das wird so weiter gehen. Und die Lücken oder auch Möglichkeiten, die der Richterspruch offen gelassen hat, werden ihre Verwendung finden, da bin ich mir sicher. Und außerdem fällt mit den abweichenden Voten zweier Richter auch die unangenehme Praktik auf, dass Parteien Richter für das höchste deutsche Gericht empfehlen können. Die Zwei haben IMO nicht aus mangelndem Mut so entschieden, sondern weil sie die Meinung der Konservativen (die CDU hat diese für das Richteramt empfohlen) teilen. Mir graut damit auch vor dem Tag, in dem nur noch CDU-freundliche Richter auf diesen Posten sitzen.
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Du kannst dich nicht mehr verstecken!
Ein bisher nur für zahlende Kunden lesbarer Artikel bei der FAZ ist jetzt auch der Allgemeinheit
zugänglich. Frank Rieger verdeutlicht darin das Problem mit der Vorratsdatenspeicherung, gerade für Laien dürfte der Artikel augenöffnend sein.